Alle Deckmeldungen müssen innerhalb von 3 Tagen der/dem Landesgruppenvorsitzende/n übermittelt werden.
Die Meldungen müssen ebenso an unseren Hauptclub gerichtet werden zwecks Eintragung in die CfBrH-Zuchtdatenbank.
Deckmeldungen: Ab dem 01.04.2013 müssen Deckmeldungen verpflichtend an den Landesgruppenvorsitzenden und durch Eintrag in die Zuchtdatenbank an die Zuchtbuchstelle erfolgen. Es kann gewählt werden, ob der Eintrag in die Zuchtdatenbank öffentlich sichtbar sein soll. Wer die Eintragung in die Zuchtdatenbank aus technischen Mitteln nicht vornehmen kann, muss sicherstellen, das die Daten vom Landesgruppenvorsitz an die Datenbank weitergeben werden. Eine Nichtmeldung wird als Ordnungsverstoß und mit der doppelten Gebühr für die Ahnentafeln geahndet.
Wünscht ein LG-Züchter die Veröffentlichung seiner Deck- und Wurfmeldung auf unserer LG-Homepage, sind diese Daten mit Freigabeerklärung an die 1. Vorsitzende per Mail mit den Angaben des Decktages/Wurftages - Anzahl der Welpen – männlich – weiblich – Rasse - und des Zwingernamens zu senden.
Wurfmeldungen und Leerbleiben der Hündin müssen unsere LG-Züchter spätestens nach 3 Tagen unter Angabe aller zuchtrelevanten Daten der Verpaarung an die 1. Vorsitzende gemeldet werden:
E-Mail: 1.Vorsitzende@cfbrh-wuerttemberg.de
Vom 1. Vorsitzenden wird ein Zuchtwart beauftragt, der innerhalb der ersten 3 Lebenswochen der Welpen eine Wurfkontrolle durchführt, bei der der Wurfmeldeschein ausgefüllt wird. Beschlüsse der erweiterten Präsidiumssitzung (veröffentlicht im CR 2/2013)
Sachkundenachweis lt. § 2.18 der Zuchtordnung des CfBrH müssen Züchter den Nachweis erbringen, dass sie mindestens alle 2 Jahre eine kynologische Veranstaltung des CfBrH besucht haben. Es wurde beschlossen, dass die Nichteinhaltung dieser Frist nicht mehr wie früher als Zucht- sondern nur noch als Ordnungsverstoß geahndet wird. Der Eintrag in die Ahnentafeln entfällt somit. Die 3-fache Gebühr für die Ahnentafeln bleibt jedoch bestehen. Der Sachkundenachweis darf am Belegungstag einer Hündin nicht älter als 2 Jahre sein.
Wir bitten diese Informationen ausschließlich per mail zu senden. Informationen per SMS oder WhatsApp werden nicht bearbeitet.
Aufnahme in die Züchterliste der LG Württemberg:
Die Aufnahme in die Züchterliste auf unserer Homepage sehen wir als kostenlosen Service!
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